Welche Gruppe von Menschen wird in der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte besonders geschützt?

Richtige Antwort auf die Quizfrage

Minderheiten

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Vereinten Nationen von 1948 schützt zwar alle Menschen gleichermaßen, sie enthält jedoch spezifische Artikel, die den Schutz von Minderheiten und deren Rechte, wie zum Beispiel das Verbot der Diskriminierung, besonders hervorheben.

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Ausführliche Antwort auf die Quizfrage

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Vereinten Nationen von 1948 schützt zwar alle Menschen gleichermaßen, sie enthält jedoch spezifische Artikel, die den Schutz von Minderheiten und deren Rechte, wie zum Beispiel das Verbot der Diskriminierung, besonders hervorheben.

Universeller Schutz und spezifische Garantien

Der grundlegende Pfeiler der AEMR ist das Prinzip der Universalität und Gleichheit. Artikel 1 und 2 legen fest, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind und jeder Anspruch auf alle in der Erklärung verkündeten Rechte hat, ohne Unterschied, insbesondere ohne Diskriminierung.

Der Schutz von Minderheiten in der AEMR:

Obwohl die AEMR selbst keine spezifische Definition oder einen eigenen Artikel nur für “Minderheitenrechte” enthält, wird deren Schutz durch folgende grundlegende Prinzipien und Artikel gewährleistet, die Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Gruppe untersagen:

  • Artikel 2 (Diskriminierungsverbot): Dieser Artikel ist der wichtigste Schutzmechanismus. Er besagt, dass die Rechte und Freiheiten der Erklärung jedem zustehen, “ohne Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.” Dies umfasst alle Merkmale, die typischerweise zur Bildung von Minderheiten führen.
  • Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit): Gewährt das Recht, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat, zu manifestieren. Dieses Recht ist fundamental für religiöse Minderheiten.
  • Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit): Schützt das Recht, Meinungen ungestört zu vertreten und Informationen zu suchen und zu verbreiten, was für die kulturelle und politische Beteiligung von Minderheiten wichtig ist.

Spezifischer Schutz in nachfolgenden Pakten:

Der spezifische Schutz von Minderheitenrechten wurde in späteren völkerrechtlichen Verträgen präzisiert, insbesondere im:

  • Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) von 1966. Artikel 27 ist der Schlüsselartikel zum Schutz von Minderheiten: Er stellt sicher, dass Angehörigen ethnischer, religiöser oder sprachlicher Minderheiten nicht das Recht vorenthalten werden darf, in Gemeinschaft mit anderen Angehörigen ihrer Gruppe ihr eigenes kulturelles Leben zu pflegen, ihre eigene Religion zu bekennen und zu praktizieren oder ihre eigene Sprache zu verwenden.

Fazit

Während die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte alle Menschen gleichermaßen schützt, stellt sie mit dem Verbot der Diskriminierung (Artikel 2) den grundlegenden Rahmen für den Schutz von Minderheiten bereit. Die spezifischen Rechte von ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten werden jedoch in späteren Dokumenten, insbesondere im Artikel 27 des IPBPR, weiter detailliert und garantiert.

Quellen

  1. Wikipedia - Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

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