Wie wird in der Rechtssprache ein Fall oder eine Angelegenheit bezeichnet?
Richtige Antwort auf die Quizfrage
Causa
In der Rechtssprache wird ein Fall oder eine Angelegenheit als Causa bezeichnet.
Statistiken
Antworten
Ausführliche Antwort auf die Quizfrage
In der Rechtssprache bezeichnet der Begriff Causa einen Fall, eine Angelegenheit oder einen Sachverhalt, der rechtlich relevant ist und vor Gericht verhandelt wird. Das Wort stammt aus dem Lateinischen und bedeutet wörtlich übersetzt “Ursache” oder “Grund”. In der juristischen Praxis wird Causa jedoch vor allem verwendet, um auf den Gegenstand eines Rechtsstreits oder eines Gerichtsverfahrens hinzuweisen.
Eine Causa kann viele Formen annehmen. Es kann sich um einen zivilrechtlichen Streit zwischen zwei Parteien handeln, wie eine Causa, bei der es um die Erfüllung eines Vertrages geht. Ein anderes Beispiel könnte eine strafrechtliche Causa sein, in der ein Angeklagter wegen einer Straftat vor Gericht steht. Ebenso kann eine Causa eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit betreffen, wie die Anfechtung eines behördlichen Bescheids.
In der Praxis wird der Begriff oft im Zusammenhang mit wichtigen oder besonders prominenten Fällen verwendet. Ein bekanntes Beispiel aus der deutschen Rechtsgeschichte ist die sogenannte “Causa Mollath”, bei der es um die jahrelange Unterbringung von Gustl Mollath in der Psychiatrie ging. Dieser Fall erhielt große mediale Aufmerksamkeit und führte zu einer intensiven öffentlichen Diskussion über die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und die Rolle der Justiz.