Wer schrieb 1841 den Text zur deutschen Nationalhymne?

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August Heinrich Hoffmann von Fallersleben

Den Text zur deutschen Nationalhymne, auch bekannt als “Das Deutschlandlied”, schrieb 1841 der Dichter August Heinrich Hoffmann von Fallersleben.

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Ausführliche Antwort auf die Quizfrage

Den Text zur deutschen Nationalhymne, auch bekannt als “Das Deutschlandlied”, schrieb 1841 der Dichter August Heinrich Hoffmann von Fallersleben. Das Gedicht trägt den Titel “Das Lied der Deutschen” und besteht aus drei Strophen. Die Melodie stammt von Joseph Haydn, der sie ursprünglich für das Kaiserquartett (Opus 76, Nr. 3) komponierte.

Hoffmann von Fallersleben verfasste den Text während eines Aufenthalts auf der Insel Helgoland. In einer Zeit politischer Zersplitterung und Unruhe in den deutschen Staaten, drückte Hoffmann von Fallersleben mit seinem Gedicht den Wunsch nach nationaler Einheit, Freiheit und Recht aus. Besonders die dritte Strophe, die mit den Worten “Einigkeit und Recht und Freiheit” beginnt, wurde nach dem Zweiten Weltkrieg als offizielle Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland übernommen.

Hoffmann von Fallersleben, geboren 1798 in Fallersleben (heute ein Stadtteil von Wolfsburg), war ein bedeutender Germanist, Dichter und Hochschullehrer. Seine nationalistischen Ideen und sein Einsatz für die deutsche Einigung machten ihn zu einer einflussreichen Figur im 19. Jahrhundert. Trotz politischer Verfolgung und Berufsverbot blieb er seinen Überzeugungen treu und trug maßgeblich zur deutschen Nationalbewegung bei.

Quellen

  1. Wikipedia - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
  2. Wikipedia - Das Lied der Deutschen

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