Mit welcher Nummer begannen bis Februar 2007 die Kennzeichen von Behördenfahrzeugen von Gerichten?
Richtige Antwort auf die Quizfrage
mit der 9
Bis Februar 2007 begannen die Kennzeichen von Behördenfahrzeugen der Justiz in Deutschland in der Regel mit der Ziffer 9.
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Ausführliche Antwort auf die Quizfrage
Bis Februar 2007 begannen die Kennzeichen von Behördenfahrzeugen der Justiz – also etwa von Gerichten oder Staatsanwaltschaften – in Deutschland in der Regel mit der Ziffer 9. Diese Systematik diente zur internen Kennzeichnung und erleichterte es, die Fahrzeuge bestimmten Behörden zuzuordnen. Die Zahl 9 am Anfang des Kennzeichens war also ein Hinweis darauf, dass es sich um ein Dienstfahrzeug aus dem Bereich der Justiz handelte. Dieses Nummerierungssystem wurde vom Bundesverwaltungsamt vorgegeben und war bundesweit einheitlich.
Nach Februar 2007 änderte sich die Vergabepraxis, um die Systematik zu vereinheitlichen und Datenschutzaspekte stärker zu berücksichtigen. Seitdem ist oft nicht mehr direkt erkennbar, zu welchem Behördenzweig ein Fahrzeug gehört.