Für was gab es in Deutschland ab Mai 2025 zahlreiche rechtliche Erleichterungen?

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Balkonkraftwerke

Ab Mai 2025 profitieren Nutzer von Balkonkraftwerken in Deutschland von zahlreichen rechtlichen Erleichterungen.

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Ab Mai 2025 profitieren Nutzer von Balkonkraftwerken in Deutschland von zahlreichen rechtlichen Erleichterungen. Das im Mai 2024 in Kraft getretene Solarpaket I hat die Installation und Nutzung dieser Mini-Photovoltaikanlagen deutlich vereinfacht. Mieter und Wohnungseigentümer dürfen Balkonkraftwerke nun ohne Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft installieren. Diese Anlagen gelten als “privilegierte bauliche Veränderungen”, ähnlich wie barrierefreie Umbauten oder Ladeeinrichtungen für E-Autos. Vermieter und Miteigentümer können lediglich noch mitbestimmen, wie genau eine Anlage angebracht wird.

Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt; eine einfache Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur genügt. Übergangsweise dürfen auch alte Stromzähler genutzt werden, die rückwärtslaufen können, was die zu bezahlende Strommenge senkt. Balkonkraftwerke dürfen nun eine Gesamtleistung von bis zu 2.000 Watt haben, um die 800 Watt Einspeiseleistung optimal zu erreichen. Zudem ist der Anschluss über herkömmliche Schuko-Stecker erlaubt, was die Installation erheblich erleichtert.

Quellen

  1. Wikipedia - Balkonkraftwerk

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