Welche Organisation wurde trotz schwerer Vorwürfe NICHT beim Nürnberger Prozess als verbrecherisch eingestuft?
Richtige Antwort auf die Quizfrage
Wehrmacht
Die Organisation, die trotz schwerer Vorwürfe und der Verurteilung ihrer hochrangigen Mitglieder NICHT als verbrecherische Organisationen durch das Internationale Militärtribunal (IMT) in Nürnberg eingestuft wurden, waren der Oberbefehl der Wehrmacht (OKW) und der Generalstab des Heeres.
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Ausführliche Antwort auf die Quizfrage
Die Organisation, die trotz schwerer Vorwürfe und der Verurteilung ihrer hochrangigen Mitglieder NICHT als verbrecherische Organisationen durch das Internationale Militärtribunal (IMT) in Nürnberg eingestuft wurden, waren der Oberbefehl der Wehrmacht (OKW) und der Generalstab des Heeres. Obwohl zahlreiche Führungspersönlichkeiten dieser Gruppen wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt und verurteilt wurden (z. B. im späteren OKW-Prozess), entgingen die Organisationen selbst der kollektiven Verurteilung im Hauptprozess von 1946.
Hintergrund: Das Urteil und die kontroverse Abgrenzung
Das Internationale Militärtribunal (IMT) stufte in seinem Urteil vom 1. Oktober 1946 insgesamt vier Organisationen der NS-Zeit als verbrecherisch ein:
- Die Schutzstaffel (SS), einschließlich des SD
- Die Geheime Staatspolizei (Gestapo)
- Das Führerkorps der NSDAP
- Die Sturmabteilung (SA)
Die Begründung für die Nichterklärung
Der Grund, warum der Generalstab und der OKW nicht in diese Liste aufgenommen wurden, war die Auffassung des IMT, dass diese Gruppen keine hinreichend kohärente “Organisation” im Sinne von Artikel 9 der Nürnberger Charta bildeten. Das Tribunal urteilte, dass es sich beim Generalstab und OKW lediglich um eine “Gruppe” von Personen handelte, die ihre Positionen in verschiedenen Zeiträumen innehatten und nicht durch eine durchgängige Mitgliedschaft wie bei der SS oder der NSDAP verbunden waren. Sie wurden eher als eine Ansammlung von strategischen Befehlshabern gesehen, nicht als eine formalisierte, dauerhafte und per se verbrecherische Vereinigung.
Konsequenz der Entscheidung
Die Entscheidung hatte weitreichende Konsequenzen:
- Keine Kollektivschuld: Die Mitglieder dieser Organisationen wurden nicht automatisch der Mittäterschaft an Kriegsverbrechen bezichtigt, was bei Mitgliedern der SS der Fall war.
- Einzelanklagen nötig: Um Angehörige des OKW und des Generalstabs strafrechtlich zu verfolgen, mussten die Alliierten nach 1946 in den Nachfolgeprozessen (wie dem OKW-Prozess) individuelle Beweise für die Schuld der jeweiligen Personen erbringen.